Chvnradwalther2023-11-012023-11-011322-01-061322-01-06CW40030https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2588Konrad und Walther, Schenken von Reicheneck, beurkunden, daß sie Herrn Albrecht von Frickenhofen ihren Hof zu Schupf mit allem Zubehör für 100 Pfund Haller zur freien Verfügung übergeben haben. Darin werden weder die Aussteller noch deren Erben ihn beeinträchtigen. Sollte jemand der Erben oder andere, einzelne oder mehrere, den Hof ansprechen, so haben sie gemeinsam mit Konrad von Alfeld, Albrechts Schwiegervater, und dem rᷝwidem man</i> Albrecht versprochen, die Ansprache zu beseitigen und für den Hof Schupf mit allem Zubehör 12 Jahre lang gegen alle Ansprache rᷝgeweren</i> zu sein. Stirbt Albrecht während dieser Zeit, so werden die Schenken mit Konrad von Alfeld und dem rᷝwidem man</i> den Hof seinen Söhnen, oder wem er ihn verkauft oder für sein Seelenheil stiftet, in dem ausgemachten Zeitraum ebenso pflichttreu mit rᷝgewerſchefte</i> vor aller Ansprache schützen wie ihm [Albrecht] selbst. -- Friedrich Wilhelm hatte dieser Urkunde 2 undatierte Stücke mit der Angabe (Zu 1297 Januar 6) folgen lassen. Die eine von diesen (Sign. München HpSA. [Reichsstadt Nürnberg Nr. 179]) nimmt auf Corpus Nr. 2588 Bezug. Sie ist 5 Jahre später (also 1302) ausgestellt und besagt, daß Albrecht von Frickenhofen den in Corpus Nr. 2588 von den Schenken von Reicheneck erhaltenen Hof an Äbtissin und Konvent von Engeltal gibt. In der anderen Urkunde (Sign. München HpSA. [Reichsstadt Nürnberg Nr. 156]) wird Albrecht von Priorin und Konvent auf Grund der Schenkung Bruderschaft im Kloster verliehen. Da beide Stücke erst nach 1300 geschrieben wurden, kommt eine Veröffentlichung im Corpus nicht in Betracht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvnrad; walther an Albrehten von Frichenhofen - 1297 Januar 6.Image