Elſebetha von gottes genaden Ebetiſſinne ze zv̓richSamenunk2023-11-012023-11-011301-02-161301-02-16CW10300https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/273Äbtissin Elisabeth von Zürich und ihr Konvent beurkunden, daß sie von Anna, der Ehefrau Herrn Konrads von Glarus, mit dessen Hand und unter Einwilligung ihrer beider Kinder gegen den Acker Trüchtental und einen Garten und ein Gärtlein zu Stadelhofen eingetauscht haben den Baumgarten der Abdorfer und eine Weite (Ackerkomplex), die hinter der Stadelhofer Mühle unterhalb des rᷝKenels</i> (Mühlkanals) liegt, unter folgenden Bedingungen: Die Abtei pfropft und setzt unterhalb des Kenels keinerlei Art von Bäumen, wie umgekehrt die Familie von Glarus in dem von der Abtei erworbenen Garten auf der Seite nach der Straße keinen Nußbaum setzen noch pfropfen soll. Konrad von Glarus gibt seine Einwilligung, daß die Abtei den aus dem Oetenbach abgeleiteten Runs, der zur Mühle der Abtei fließt, so leiten kann, wie es ihrem Interesse entspricht. Die rᷝrehtunge,</i> die der Meier und der Bannwart auf den von der Abtei entäußerten Gütern hatten, sollen sie jetzt auf den früheren Gütern der Familie von Glarus haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elſebetha von gottes genaden Ebetiſſinne ze zv̓rich; Samenunk an annvn hern Chvͦnrates wirtinvn von Glarvs - 1276 Februar 16.Image