2023-11-012023-11-011290-01-051290-01-05CW50074https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_72_(86_b)Walther Flesche stellt eine Corpus Nr. N 60 inhaltlich entsprechende Urkunde über seine und seiner Verwandten Aussöhnung mit den Bürgern von Straßburg und deren Verbündeten aus. Neben ihm haben die Herren Albrecht von Kerzfeld [w. Benfeld], Stehelin von Bischofsheim [sö. Rosheim], Burkard Flesche von Bischofsheim, Ulrich der Mönch von Bischofsheim, Wernehr Schöhelin und Isenbart von Westhofen für sich und ihre Verwandten die Einhaltung der Sühne beschworen. Als Bürgen stellt er [abweichend von Corpus Nr. N 60] nur die 6 für die Sühne Haftenden. Die 2 Prüfer [nicht 4 wie in Corpus Nr. N 60] werden [Bd. 5 S. 52 Z. 2] namentlich genannt. Als weitere Einlagerorte neben Straßburg werden Erstein und Rheinau [sonst Zabern, vgl. Corpus Nr. N 60] genannt. Es fehlt der Passus, daß beim Tode des Ausstellers die für die Einhaltung der Sühne Haftenden frei sind, die Bürgen aber weiter haften. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01265 Januar 5Image