graue Cvͦnrat von fvͥrſtenberggraue Fridrich2023-11-012023-11-011317-04-081317-04-08CW21061https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1566Die beiden Grafen Friedrich und Konrad von Fürstenberg beurkunden, daß sie dem Johann von Baldingen einen Hof in Neidingen, den Burkart der Schroter von Neidingen bewirtschaftet und der 16 Scheffel Dinkel abwirft sowie die Vogtei in Teggingen, welche 14 Scheffel Dinkel abwirft, für 20 Mark Silber verpfändet haben. Sie erklären, daß sie Johann die beiden Pfänder mit allen Rechten ausgesetzt haben, und werden ihn nicht daran hindern, damit nach seinem eigenen Ermessen zu verfahren, ob er sie einem Freunde oder als fromme Stiftung vergeben will. Auch seinen Nachbesitzern steht das Verfügungsrecht darüber zu. Aber sowohl er wie seine Nachbesitzer sind verpflichtet, die verpfändeten Güter den Grafen wieder zurückzuerstatten, wenn diese die 20 Mark Silber bezahlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0graue Cvͦnrat von fvͥrſtenberg; graue Fridrich an Johanſe von Baldingen - 1292 April 8.Image