vͦlr · der Jvngherre von Endliſperc2023-11-012023-11-011306-03-251306-03-25CW10496https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/460Ulrich Junker von Endlisberg beurkundet, daß er nach manchen Differenzen mit dem Komtur und den Brüdern des Deutschordenshauses zu Köniz erfahren hat und ihm rᷝmit offenr anleite</i> bewiesen wurde, daß das Gut im Mettental 'Von der schwarzen Fluh' genannt und im Folgenden in seinen Grenzen beschrieben, Eigen des Deutschordenshauses und ihm auf Lebenszeit zu Lehen gegeben ist gegen einen am 30. XI. jährlich zu entrichtenden Zins von 10 Schillingen. Dazu gehört ferner der Heuzehnte von der Matte vorn im Mettental, die Ulrich vom Deutschordenshaus hat, und was sonst da ist, ohne das Gut, rᷝdaz si kouften von dem von Mvntenache vn̄ von dem von Lindenache</i> und ohne den gemeinen Zehnten im Tal. Der Beurkunder erklärt, daß nach seinem Tode das Gut im Mettental dem [Deutschordens-] Gotteshaus Köniz ledig ist und keiner seiner Erben ein Recht daran hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlr · der Jvngherre von Endliſperc - Zwischen 1281 März 25 und 1282 März 24.Image