2023-11-012023-11-011324-04-101324-04-10CW40767https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3302Jakob von Pillichsdorf, Weichard von Arnstein und Hertnid von Sachsengang beurkunden, daß sie sich wegen der Streitigkeiten, die sie mit Margret, Ehefrau Kalhochs von Ebersdorf, hatten wegen des Leibgedinges an dem Haus zu Guntramsdorf, wegen des Kirchensatzes und der Vogtei über die [dortige] Kirche, was alles sie zu ihren Lebzeiten besitzen sollte, 2 Schiedsleute, Marquart von Mistel - bach und Leupold von Sachsengang, genommen haben. Diese haben ihr [als Ersatz] für Leibgedinge, Kirchensatz und Vogtei die Pfandschaft rᷝ(satzvnge)</i> zu Retz, die 13 Pfund Gülte wert ist, mit Abgabe rᷝ(weiſet)</i> und allem Zubehör zugeteilt, die Pfand der 3 Herren vom Herzog von Österreich war. Margret darf damit nach Gutdünken verfahren, sie jederzeit an jedermann verkaufen oder versetzen. -- Vgl. Corpus Nr. 3275. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 April 10.Image