Otakker von lobenſtain2023-11-012023-11-011314-01-011314-01-01CW20540https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1074Ottokar von Lobenstein beurkundet, daß er Herrn Konrad von Kapellen die Eigenschaft an zwei Huben zu Pasching, die Eberhart vor dem Tor von Linz [a. d. Donau] von ihm inne hat, übergeben hat und die Werschaftspflicht gegenüber seinem, Ottokars, Bruder und gegen alle Anfechtungen übernimmt, wo Ulrich von Kapellen dies verlangt. Wenn Konrad an den zwei Huben irgend etwas abginge, so daß vielleicht die Huben mit Erfolg ihm [vor Gericht] streitig gemacht werden könnten, so soll Ottokar dem Konrad 60 Pfund schuldig sein zu Lasten des Gesamtvermögens Ottokars. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otakker von lobenſtain an Chvͦnrat von Chapelle - 1289.Image