vlrich von Chappelle2023-11-012023-11-011322-05-251322-05-25CW40161https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2716Ulrich von Kapellen beurkundet, daß Propst Einwig und der Konvent von St. Florian an Frau Leukart [Liutgart], Witwe Dietrichs von Eud, und an deren gemeinsame Erben das Eigen des Klosters zu Spinilberg für einen festen Zins von 30 Pfennigen neuer Wiener Münze verliehen haben. Nach Leukarts Tod soll der älteste berechtigte Erbe den Besitz vom Propst empfangen, und so fort bei jedem Todesfall. Der Zins ist alljährlich vor oder zu Michaelis dem jeweiligen Ammann des Propstes in der Riedmark zu zahlen. Bei Zinsversäumnissen ohne rᷝêhaft not</i> (Überschwemmung oder Krieg) ist sofort (am nächsten Tage) ein Strafgeld von 30 Pfennigen fällig. Dies muß mit dem Zins innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden, sonst sind abermals 30 Pfennige Strafgeld verwirkt. Zahlen sie auch diese 3 Schillinge [2 Mal Strafgeld, 1 Mal Zinsen] nicht, so ist ein drittes Strafgeld in gleicher Höhe mit 14 tägiger Frist zu zahlen. Wird dies alles zusammen, was ½ Pfund ausmacht, nicht bis 6 Wochen nach Michaelis entrichtet, so ist das Eigen ohne Einspruchsmöglichkeit der Erben dem Kloster wieder frei. Da dieses Eigen der Gerichtsbarkeit des Ausstellers unterliegt rᷝ(in meiner gipiet leit),</i> hat Ulrich auf Bitte des Propstes dem Kloster die Urkunde ausgestellt und besiegelt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vlrich von Chappelle an ainwich / der probſt; allev sammvng / datz ſant Florians havs; Levkarten - 1297 Mai 25.Image