2023-11-012023-11-011322-11-091322-11-09CW40282https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2830_BDer Priester Heinrich von Krotzingen, Bürger zu Neuenburg, beurkundet, daß er dem Stift Rheinfelden und den Domherren des Stiftes seinen gesamten Besitz in den Bannen Bellingen und Bamlach mit allem Recht für 48 Mark lötigen Silbers Neuenburger Gewichtes, die er auch erhalten, verkauft hat. Von diesem Besitz sind [Bd. 4 S. 167 A: Z. 5 - 12, B: Z. 5 - 13] näher bezeichnete Gärten und Weingärten freies Eigen. Von anderem Gut, das [Bd. 4 S. 167 A und B: Z. 20 - 40] der Lage nach beschrieben wird und dessen Besitzer und Abgaben angeführt werden, sind 4 Schillinge Pfennige, 10 Becher weißen Weins, 5 Becher roten Weins und 2½ Sester Hafer der Kirche in Müllheim als Vogtsteuer zu entrichten. Heinrich wird dem Recht entsprechend für sich und seine Erben für das Gut rᷝrehter wer</i> sein und verzichtet für sich und seine Erben auf alles nur mögliche Recht, das er augenblicklich an dem Gut besitzt oder gewinnen könnte und das dem Stift oder den Domherren abträglich sein könnte. Johannes und Konrad von Krotzingen, Brüder Heinrichs, versichern, daß sie kein Recht auf das Gut besitzen oder erstreben. -- A und B nicht von gleicher Hand. Inhaltlich entsprechen sich beide Urkunden bis zur Zeugenliste. Geringe Abweichungen im Text kommen öfter vor: S. 166, Z. 43 (die Zahlen nennen die Zeile bei A, die mit B nicht übereinstimmt); S. 167, Z. 10, 16, 22, 25, 27, 29, 37; S. 168, Z. 3 - 5. Die Reihenfolge der Zeugen ist in A und B verschieden. B hebt hervor, daß die Zeugen Bürger von Neuenburg sind. In B fehlt Rudolf von Hartkirch. B nennt Johannes und Konrad von Krotzingen unter den Zeugen und fügt hinzu, das [der Verkauf] mit beider Zustimmung geschah. A wird auf Bitte beider Parteien von Schultheiß und Rat von Neuenburg, vor denen der Verkauf geschah, mit dem Stadtsiegel besiegelt. In B siegelt Heinrich. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01297 November 9.Image