2023-11-012023-11-011306-01-011306-01-01CW50196https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_187_(451_a)Chuon von Kalham bekundet, daß ihm Herr Konrad von Wartenfels 3 Pfund Salzburger Pfennige auf den halben Hof zu Alten-Kahlham und auf Frau Lademye, des Hofherren Ehefrau, geliehen hat. Falls er die 3 Pfund Pfennige zu kommenden Ostern oder zwei Mark Silber Wiener Gelötes zu Pfingsten zurückzahlt, so ist ihm das gesetzte Pfand frei. Zahlt er die Pfennige bzw. das Silber zu den genannten Terminen nicht, so verfällt das ganze Pfand an Konrad von Wartenfels, und er wird dessen rᷝgewer</i> sein. Kündigt er die Gewerschaft, ist der Konrad 30 Pfennige schuldig. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01281Image