Andree der Sachſ2023-11-012023-11-011320-08-281320-08-28CW30590https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2234Andre[as] der Sachs ist mit Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg gütlich übereingekommen, daß er wegen einer Reihe von Streitpunkten mit dem Erzbischof und dem Gotteshaus von Salzburg zu den 2 [Bd. 3 S. 378 Z. 28-29] genannten Schiedsleuten des Erzbischofs ebenfalls 2 [Bd. 3 S. 378 Z. 30] aufgezählte Schiedsleute benennt. Beide Parteien erkennen als Überleute den Dompropst Friedrich und Herrn Konrad von Kuchel an. Andreas hat eidlich gelobt, sich dem Spruch der Schiedsleute zu unterwerfen. Anderenfalls geht er aller Rechte und Ansprüche verlustig, die er in dem Prozeß haben könnte. Es handelt sich dabei um folgende Streitpunkte: eine ihm vom Gotteshaus versprochene Pfründe, ein ihm versprochenes Roß, die Zusage, ihm einen Hof von seinem Bruder freizumachen, ein Roß, für das er Bürge geworden war, und der daraus entstandene Schaden, weitere Bürgschaften, die er für den Erzbischof übernommen hat, und andere Ansprüche. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Andree der Sachſ an erzbiſcholf Chuͦnraten von Salzburch - 1295 August 28.Image