Graue Ebbirhart von Habspvrch2023-11-012023-11-011306-08-041306-08-04CW10516https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/478Graf Eberhard von Habsburg [Laufenburg], Landgraf im Zürichgau, beurkundet ein Übereinkommen mit dem edlen und hohen Herren, Graf Egin von Freiburg, wegen der Burg Limburg, die Graf Egin in seiner Gewalt hatte. Dieser hat die Burg Graf Eberhard und dessen noch unmündigem Neffen Rudolf, dem Sohn seines verstorbenen Bruders [des Grafen Gotfrid von Habsburg-Laufenburg], überantwortet, und Graf Eberhard hat Egin geschworen, Burg Limburg zu halten, so lang der Krieg Egins mit König Rudolf dauert und Egin mit dem König nicht in Ordnung gekommen ist und mit Ludwig von Staufen und dem Koler sich nicht rechtlich auseinandergesetzt hat wegen des Krieges, den er gegenwärtig mit ihnen hat. So lange soll Graf Eberhard Limburg halten und mit Leib, Gut und seiner ganzen Verwandtschaft (angeheirateten Verwandten wie Blutsverwandten) nach Möglichkeit abwenden, daß Limburg in die Gewalt König Rudolfs oder der vorgenannten Ritter, Ludwigs von Staufen oder des Kolers, oder anderer Feinde Egins kommt, sofern er nicht die Huld des Königs deswegen verlieren müsse. Was dann mit Limburg geschieht, soll nicht mehr unter den Eid fallen, wenn der König Eberhard deshalb mit seiner Ungnade belegen wollte. Schließlich beurkundet Graf Eberhard sein Graf Egen gegebenes Gelöbnis, solange dieser die beiden vorgenannten Kriege zu führen hat, Limburg weder zu verkaufen noch zu versetzen noch auszuwechseln. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Ebbirhart von Habspvrch - 1281 August 4.Image