Willeburg2023-11-012023-11-011315-01-011315-01-01CW20660https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1185Willeburg, die Witwe Konrads des Metzgers von Mühlhausen, beurkundet, daß sie nach ihrem Tode der Äbtissin und dem Konvent von Marienau ihr halbes Haus, rᷝDas da lit Vf deme Rine · vor</i> rᷝmelinen hvſ</i> mit allem Rechte gegeben hat. Sie hat im Einverständnis mit den Frauen das halbe Haus Rudolf dem Brugeler überlassen und dafür 4 Viertel Kornzins aus einem Gut im Dorfbann Ursheim eingetauscht. Dafür gilt die gleiche Verfügung, welche sie mit dem halben Haus getroffen hat. Äbtissin und Konvent geloben, den Tausch stets anzuerkennen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Willeburg an conuent · Von ſante Marien owe; ebthiſchin - 1290.Image