Berchte min wirtinHeinrich · Ceiſſe · ein b ~ger von Baſel2023-11-012023-11-011309-01-051309-01-05CW20072https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/632Der Basler Bürger Heinrich Ceisse und seine Ehefrau Berchte beurkunden, daß sie dem Werner des Brotmeisters ihre Hofstatt zu Klein-Basel, auf der die obere Säge und der Schleifstein sowie ein Haus stehen, mit Wasser und allem Zubehör zu rechtem Erbe verliehen haben gegen einen Jahreszins von 6 Pfund Pfennigen, auf die vier Frohnfasten zur Zahlung verteilt. Werner soll auf der Hofstatt eine Mühle mit zwei Mahlgängen und einem Mühlbeutel bauen, auch sonstige Wertanlagen, wenn sie im Vermögen Werners begründet sind, sollen zugelassen sein. Vorbehalten haben sich die Verleiher einen Weg, der von der ausgeliehenen Hofstatt in der Weite von 9 Schuh zur niederen Hofstatt [die im Besitz der Verleiher ist] führen soll. Der Weg soll beiden Parteien gemeinsam sein und keine von ihnen soll ihn rᷝfurbaſ verbuͦwen</i> als er jetzt rᷝverbuͦwen</i> ist. Werner des Brotmeisters hat kein Recht, den Weg zur niederen Hofstatt weiter zu benutzen, als er [gemeinsam] zur niederen und der ihm verliehenen Hofstatt führt. Ändert sich die Hand, so soll ein Ehrschatz von 5 Schillingen entrichtet werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Berchte min wirtin; Heinrich · Ceiſſe · ein b ~ger von Baſel - 1284 Januar 5.Image