2023-11-012023-11-011317-02-251317-02-25CW21041https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1547Abt Rudolf und der Konvent von Stams beurkunden, daß sie wegen der treuen Hilfe, die ihnen von den Verwandten der Herren Gebhart von Starkenberg und Johann von Ramuß widerfahren ist, den Dienst [=Erbpachtzins. Vgl. Rechtswb. 2, 861 f.], den ihre Großmutter von Wiesberg zu leisten hatte, bis zum 11. November auf dem Gut stehen lassen werden. Wenn sie ihn dann einlösen, so verbleibt ihnen die Gülte, sofern sie nach Vereinbarung darüber eine mit ihren Siegeln versehene Handfeste ausstellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01292 Februar 25.Image