2023-11-012023-11-011315-05-131315-05-13CW50467https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_453_(1254_a)DieBrüder Seybot Otto und Heinrich von Reichenhall an dem Ort beurkunden, daß sie die zwei Pfund Pfennige Zins, die sie als rechtmäßiges Lehen von dem Dompropst Heinrich von Salzburg in seinem Amt in Reichenhall besaßen, an den Domdechanten Friedrich und das Domkapitel von Salzburg für 15 Pfund Pfennige verkauft haben. Die Brüder haben das Lehen freiwillig mit allen Rechten aufgegeben, so daß später weder sie noch ihre Ehefrauen noch ihre Freunde irgendein Recht, Anspruch oder Anrecht auf die Lehensnachfolge haben. Sie geloben, für alle Rechte 10 Jahre und darüber hinaus Bürgen zu sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 Mai 13Image