Elizabeht von Raprehtz- willer / vn̄ Grauinne von honberc2023-11-012023-11-011315-09-241315-09-24CW20790https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1308Elisabet von Rapperswil, Gräfin von Homberg, beurkundet, daß der Abt von Einsiedeln und sie für ihre Vogtleute von Bäch und Wollerau einerseits, der Komtur von Bubikon und die Dorfleute von Richterswil für das Dorf Richterswil andererseits je zwei namentlich genannte Schiedleute zur Beilegung des Streites zwischen den Parteien über eine oberhalb der genannten Dörfer liegende Almende nahmen. Diese bestätigten eine bereits früher zwischen dem verstorbenen Vater der Ausstellerin, dem Grafen Rudolf von Rapperswil, und seinen Vogtleuten einerseits und ihrem Verwandten Rudolf von Wädenswil und seinen Dorfleuten andrerseits getroffene Übereinkunft, da sie die Marksteine kenntlich fanden und nach Bedarf ergänzten. Sie entschieden zwischen den Parteien, daß das strittige Gebiet fürderhin gemeinsamer Besitz sein und von den Leuten gemeínsam benützt werden solle. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elizabeht von Raprehtz- willer / vn̄ Grauinne von honberc - 1290 von September 24.Image