2023-11-012023-11-011286-11-061286-11-06CW50006https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_5_(55_b)Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Basel beurkunden, daß sie mit dem [Bürger-]Meister, dem Rat und der Gemeinde von Straßburg ein Bündnis gegen Bischof Walther von Straßburg, gegen seinen Vater, den von Geroldseck, gegen dessen Kinder und gegen alle, die sie oder ihre Städte angreifen, geschlossen haben. Beide Parteien verpflichten sich, ohne Konsultation des anderen keinen Sonderfrieden zu schließen. Diese eidliche Vereinbarung und dieses Bündnis soll durch niemanden, weder durch den Papst noch durch geistliches oder weltliches Gericht hintertrieben werden. Wenn eine Partei den Vertrag bräche, so soll sie als meineidig und treulos gelten. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01261 November 6Image