2023-11-012023-11-011305-06-131305-06-13CW50187https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_178_(424_a)Rudolf der Münzer, Heinrich Gyeray, Berthold von Betzenweiler [b. Riedlingen] bekunden, daß sie sich über das Gut des Herrn Stainlin, sein Lehen von Eberhart von Lupfen, das er dem Johanniterhause Rottweil um Gottes Willen und auf ihre Bitte übereignet hatte, mit diesem verglichen haben, da sie die rechtlichen Erben von Stainlins Frau Willebirg sind. Sie sollen 10 Mark Silber zahlen -- und haben es getan -- und von dem Gut den Obstgarten vor der hohen Brücke abgeben und 2 Schillinge Gülte von Bodels Garten. Das haben sie dem Johanniterhause als freien, ewigen Besitz ohne Ansprache überlassen. Das übrige Gut -- ohne den Obstgarten und Bodels Garten -- haben sie für sich und ihre Erben von den Johannitern als Zinslehen für 6 Pfennige, zahlbar zum 10. November, erhalten. Sie haben versprochen, die Johanniter bei allen Anfechtungen und Klagen zu verteidigen (rᷝverſtan</i>); desgleichen werden die Johanniter rᷝwer</i> der Aussteller sein. Wenn die Aussteller etwas von dem Gut verkaufen, so soll der Käufer es von dem Johanniterhaus [als Lehen] empfangen und den entsprechenden Zins zahlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 Juni 13Image