2023-11-012023-11-011316-07-151316-07-15CW50517https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_501_(1444_a)Schwester Adelheid, Priorin von St. Margareth in Augsburg, und der Konvent beurkunden, daß Frau Gerdrut die Sumertuttlin dem Kloster St. Margareth den Hof zu Litvͦn [Leutau Bez. Schwabmünchen] für 10 Pfund und 5 Schillinge von dem Herrn von Heigentbach gekauft hat; diesen Hof bewirtschaftete vormals Hein von Schweinbach. Der Hof bringt an Einkünften 4 Scheffel Hafer, 2 neue Augsburger Schillinge, 4 Hühner und 100 Eier. Frau Gerdrut hat sich ausbedungen, daß die Einkünfte aus dem Hof während ihrer Lebenszeit ihr selber zufallen; alsdann geht er an die Klosterverwaltung rᷝ(chvſtræi)</i> über. Die Einkünfte sollen auf ewig alljährlich für das Licht verwendet werden. Diese Bestimmung darf selbst bei Notlage des Konvents nicht geändert werden, andernfalls geht der Hof aus dem Eigentum des Klosters in das des Spitals über. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 Juli 15Image