Aleid min wifGerart herre van wuldenbergHeinrich2023-11-012023-11-011292-09-011292-09-01CW10123https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/111Gerhard, Herr von Wildenburg, Aleid, seine Frau, und Heinrich, beider Sohn, beurkunden, daß sie dem Grafen Alf (VII.) von Berg ihr Recht an Schloß Windeck, welches sie von Mechtild, verw. Gräfin von Sayn, zu Lehen hatten, mit Ausnahme der der Gräfin zustehenden Rechte verkauft hatten, daß aber Graf Alf trotz vertraglicher Bindung, dieses Abhängigkeitsverhältnis von der Gräfin Mechtild für sich nicht anerkennen will. Um Mechtilds Zorn über diesen Vertragsbruch zu beschwichtigen, haben die Beurkunder der Gräfin von ihrem eigenen Gut, den Höfen Mausbach und Merten, Ersatz im Wert von 400 Mark, solange sie lebt, zu Lehen gestellt und volle Verpflichtung als Lehnsleute übernommen. Sie sind bereit, falls der Wert dieses Ersatzes Mechtild nicht genügt, weitere Teile ihres Besitzes der Gräfin in gleicher Weise abzutreten. Ausdrücklich ist vertraglich festgelegt, daß Mechtild ihr Recht und ihre Forderung an Schloß Windeck nicht aufgegeben und daran verzichtet hat. Die Beurkunder werden ihr helfen, zu ihrem Recht zu kommen und öffnen außerdem ihr Schloß Wildenburg der Gräfin zu allem ihren Urbar. Die Gräfin ihrerseits erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden und bescheinigt das. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Aleid min wif; Gerart herre van wuldenberg; Heinrich an Greuen Alue van den berge - 1267 September.Image