2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW41038https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3569Die Gebrüder Sifrit, Konrad und Ernst von dem rᷝNuͦwinhus</i> [Neuenhaus, welches?] beurkunden, daß sie dem Dekan und dem Kapitel des Stiftes zu Aschaffenburg 20 Pfund Haller als Seelgerät für ihren verstorbenen Bruder Hermann schuldig waren, der dort Kanonikus war. Sie haben dafür alljährlich 4 Malter Korngülte zur Erntezeit versprochen, die so lange von ihrem Gut in Selbold [östl. Hanau] gegeben werden sollen, bis sie die 20 Pfund Haller gezahlt haben. Dann soll ihr Gut frei sein, und das Stift soll ihnen die Urkunde zurückgeben. Wenn einer oder zwei von ihnen Geld haben und ihren Anteil zu irgendeinem Termin vor der Ernte auslösen wollen, so soll man ihnen [ihren Anteil] an dem Gut für frei erklären, und die Stiftsherren sollen ihnen zur Bestätigung darüber eine Urkunde ausstellen. -- Datierung des Stadt- und Stiftsarchivs Aschaffenburg: 13./14. Jahrhundert (nur nach paläographischen Gesichtspunkten). Uns scheint vor allem gegen eine Datierung »13. Jahrhundert⟨ zu sprechen, daß weder aus Gelnhausen noch aus Aschaffenburg sicher datierte deutsche Urkunden vor 1300 vorliegen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert].Image