Agneſ · div Truhſaͤzzin · von · Giſelingen2023-11-012023-11-011321-07-151321-07-15CW30830https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2467Agnes, Truchsessin von Geislingen, beurkundet, daß sie freiwillig und mit Einverständnis ihrer Tochter Irmgard den Clarissen in Söflingen ihren Anteil an dem Hof Bettingen bei der Kirche geschenkt hat, den Meier Wernher bewirtschaftet und der von ihrem Vater für 36 Pfund Haller ihrem Ehemann als rᷝhainſtivre</i> [Mitgift] ausgesetzt wurde. Die Frauen von Söflingen sollen aus dem Hofe 1 Pfund Haller, 24 Käse und 200 Eier erhalten. Wer den Hof von den Frauen als Zinslehen erhält, soll jährlich 1 Pfund Wachs für den Marienaltar in Söflingen abgeben. Die Gülte soll von dem Hof aufgebracht werden und könnte es auch [Bd. 3 S. 526 Z. 40 rᷝnvmmer</i> fassen wir als Sprechform für rᷝin ummer</i> auf], weil es die erste Abgabe des Hofes ist. Die Klosterfrauen von Söflingen sollen den Minoriten in Ulm jährlich 1 Pfund Haller und 24 Käse abgeben, die sie aus dem Hof beziehen; davon sollen die Minoriten alljährlich ihre Jahrzeit begehen, da sie dort ihre Begräbnisstätte gewählt hat. Heinrich der Müller von Herrlingen und seine Söhne H[einrich] und Konrad bestätigen die obige Abmachung. Sie haben dazu ihr Eigentumsrecht an dem Hof Bettingen auf den Marienaltar Söflingen geopfert und aufgegeben und von den Frauen als Zinslehen mit der Bedingung einer jährlichen Abgabe von 1 Pfund Wachs für den Altar zurückerhalten. Der jeweilige Bewirtschafter soll 1 Pfund Haller, 24 Käse und 200 Eier jährlich abführen. Die Gülte darf niemals verkauft oder vertauscht werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Agneſ · div Truhſaͤzzin · von · Giſelingen an froͮwen ſante Clarvn ordineſ - 1296 Juli 15.Image