2023-11-012023-11-011324-08-241324-08-24CW40928https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3459Bertold der Regensburger, Bürger zu Augsburg, Sohn Heinrichs des Regensburgers, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Mechthild für seinen Oheim Alber den Schiemer als Bußleistung an die Verwandten des verstorbenen [ermordeten, vgl. Corpus Nr. 1634] Konrad Notkauf, wozu sie diesen [Alber] gezwungen rᷝ(benoͤtte)</i> hatten und wofür Bertold Bürge geworden ist, 1 Pfund Pfennige Gülten aus seinem ihm als Eigentum gehörenden Anteil an einem Garten, der vor dem rᷝBorger</i> liegt, als Seelgerät für jenen Notkauf an das Heiliggeistspital vor der Stadt Augsburg gegeben hat. Da Bertolds Anteil mehr als ein Pfund einbringt, sollen er oder seine Erben [selbst] das Pfund alljährlich 8 Tage vor oder nach dem Weißen Sonntag [Invocavit] abliefern, widrigenfalls Bertolds Anteil an dem Garten rechtlich als in Zinsverzug geraten gelten soll. Das Pfund Gülte haben Bertold und seine Ehefrau für sich und alle ihre jetzigen und künftigen Erben ihnen als Eigen aufgegeben und entsprechend dem Stadtrecht mit rᷝgelerten worten</i> darauf verzichtet. Sie werden es ihnen auch entsprechend dem Stadtrecht als Eigentum schützen rᷝ(ſtœten).</i> -- Vgl. Corpus Nr. 1634. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 August 24.Image