Hainreich · von Praitenvelde2023-11-012023-11-011290-01-011290-01-01CW20654https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1179Heinrich von Praitenveld beurkundet Herrn Hayme, Herrn Otten Sohn, aus Wien, daß er [Heinrich], sein Bruder Konrad und andere Freunde als Schiedsrichter die Erbzwistigkeiten unter Söhnen, Töchtern und Schwiegersohn des verstorbenen Ulrichs des Alten von Ruchendorf geschlichtet haben. Sie teilten die Hinterlassenschaft so, daß jeder Erbe mit dem ihm zufallenden Erbteil nach Gutdünken verfahren konnte. Frau Agnes, Ulrichs Tochter, übergab ihrem Gatten, Herrn Hayme, Herrn Otten Sohn, ihr Erbteil rᷝze der zeit · do ſi iz wol getvͤn moht</i> außer 10 Pfund Gülten, die sie dem Kloster Heiligenkreuz vermachte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainreich · von Praitenvelde - Um 1290.Image