vͦlrich · von Tu- ſcheueͣlt2023-11-012023-11-011322-03-231322-03-23CW40103https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2659Ritter Ulrich von Tutschfeld, Bürger zu Kenzingen, beurkundet, daß er an Meister Wenkelin, Bürger von Freiburg, 2 Schillinge und 2 Pfund Gülten [Zins], die zu Martini zu zahlen sind, für 20 Pfund Freiburger guter Pfennige, die er vollständig erhalten, verkauft hat. Die Zinsen sind zu entrichten von der in seinem Hof liegenden Kelter, von einem rᷝſtalle</i> [wahrscheinlich Wohnplatz], von der Hofstätte oder von einem unbebauten Feld rᷝ(witj),</i> deren Lage [Bd. 4 S. 60 Z. 32-35] genau beschrieben wird. Wird der Zins nicht pünktlich zu Martini entrichtet, so kann Wenkelin ihn einklagen. Bleibt Ulrich den Zins bis zum nächsten Lichtmeßtag schuldig, so fällt Kelter, rᷝſtal</i> und Hofstatt oder das unbebaute Feld als freies Eigentum an Wenkelin. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlrich · von Tu- ſcheueͣlt an meiſter · weͣnkelin - 1297 März 23.Image