Rât Von Zúrich2023-11-012023-11-011312-04-111312-04-11CW20342https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/886Der Rat von Zürich beurkundet, daß Frau Adelheit von Schroffenstein, Witwe des Meisters [akademischer Grad?] Heinrich von Innsbruck, der Abtei Zürich mit der Hand ihres Vogtes, des Ritters Johanns des Bibers, ihr Haus und ihre Hofstatt, die sie zu Erblehen gegen einen jährlichen Recognitionszins von einem Pfennig von eben dieser Abtei hatte, aufgegeben hat und dafür in kaufsweise 22 Pfund Pfennige erhielt. Die Äbtissin hat Adelheit das Gut als Leibgeding zurückgeliehen mit der Maßgabe, daß es nach Adelheits Tod der Abtei ledig wird. Von den Erträgnissen des Hauses soll mit einem Scheffel Kernen Frau Adelheits Jahrzeit begangen werden. Die daraus gebackenen Semmeln sollen an die zu Adelheits Jahrzeitfeier Anwesenden zur Verteilung gelangen. Sollte sich Frau Adelheit in dieser Zeit noch etwas ersparen und sollte sie diese Ersparnisse nicht anderswohin vermachen, so soll die Abtei diese Ersparnisse nehmen und ein Gut dafür kaufen, das zwei Viertel einträgt. Adelheit hat sich verpflichtet, für die Abtei rᷝwer</i> des Gutes zu sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rât Von Zúrich an Adilheit Von Schrouenſtein; frowen der Ebtiſchen Von Zúrich; Heinrichs ſeligen Wirtinne Von Jnſbrugge - 1287 April 11.Image