Rudolf vitztuem von Frieſach2023-11-012023-11-011319-10-101319-10-10CW30387https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2035Rudolf [von Vansdorf], Vitztum von Friesach, beurkundet, daß er sich seinem Herrn [Erz-]Bischof Konrad [IV.] und dessen Gotteshaus zu Salzburg gegenüber urkundlich verpflichtet hatte [Corpus Nr. 1883], den Turm unter Reisberg von Ansprüchen des Heinrich von dem Turm und von seinem [Rudolfs] Herrn [Ulrich] von Heunburg zu lösen. Außer dem Turm sollte er in Jahresfrist dem Erzbischof und dem Gotteshaus noch 18 Mark Pfennige freier Gülten kaufen und überantworten. Bis jetzt hat Rudolf für den Turm und für die Gülten je 50 Mark Silbers aufgewendet. Er wird noch so viel dazukaufen, bis 18 Mark Gülten erreicht sind. Erhält Rudolf die ihm und seinen zum Gotteshaus geheirateten Erben vom Erzbischof verliehene Burg Stein im Lavanttal nicht, so müssen Erzbischof und Gotteshaus die für Turm und Gülten bisher aufgewendeten 100 Mark Silbers abgelten. Ebenso alles, was er ferner für den Turm und die 18 Mark Gülten noch aufwendet, sowie die 100 Mark Silbers und 300 Mark Aglaier, die er dem Grafen [Albrecht] von Görz geliehen hat und die bei der letzten Abrechnung von seinen Gülten, die ihm das Gotteshaus schuldet, einbehalten worden sind. -- Vgl. Corpus Nr. 1833, 2204. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rudolf vitztuem von Frieſach an Biſcholf · Ch ·; h zren vnd dem Gotteſhauſ von Salzburch; sinem Gotteſhauſ ze Salzburch - 1294 Oktober 10.Image