Friderich von Truhendingen2023-11-012023-11-011314-09-251314-09-25CW20617https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1144Graf Friederich von [Hohen-]Trüdingen beurkundet, daß er dem Gotteshaus zu Langheim all sein Eigen auf dem Gebirge überlassen habe, bis sie [d. h. die Zisterzienser von Langheim] 200 Pfund Bamberger Pfennige daraus herausgewirtschaftet haben. Wenn das eingetroffen ist, soll das Eigen an die Erben Graf Friedrichs zurückfallen. Weiterhin sollen die Mönche von den 200 Pfund Pfennigen 20 Pfund in Gülten anweisen zu einem Seelgerät für den Grafen. Von diesen Gülten soll des Grafen Jahrzeit mit Seelmessen, Vigilien und Gottesdiensten begangen werden, wenn dies notwendig wird. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Friderich von Truhendingen an Gotiſhuſe zi Lanc- hieim - 1289 September 25.Image