heinrich von hiltaningenher heinrich von hiltaningen2023-11-012023-11-011319-05-171319-05-17CW30307https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1957Heinrich von Hiltaningen beurkundet, daß er in Vertretung des Schultheißen von Klein-Basel zu Gericht saß. Vor Gericht erschien Heinrich, Sohn des verstorbenen Thuman Zobel, und klagte, daß ihm die Mühle das Wasser aus dem Teich rᷝze allen winden</i> unrechtmäßig abziehe. Peter Hase, einer der Müller, stritt das ab. Dagegen konnte Heinrich nachweisen, daß der verstorbene Herr Jakob Reiße dem verstorbenen Brotmeister gestattet hatte, aus dem Teich oberhalb der Mühle rᷝze allen winden</i> sich einen 12 Fuß breiten Teich abzuleiten; jedoch darf bei Wassermangel in der Mühle der jeweilige Besitzer den Teich des Brotmeisters absperren, bis die Mühle wieder genügend Wasser hat. Aus anderen Gründen darf der Teich des Brotmeisters nicht abgesperrt werden. Heinrichs hiermit bewiesenes Recht wird ihm in dieser Urkunde bestätigt. Konrad der Böller, Schultheiß von Klein-Basel, bestätigt, daß Heinrich von Hiltaningen ihn in der Gerichtssitzung vertreten hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0heinrich von hiltaningen; her heinrich von hiltaningen - 1294 Mai 17.Image