albreht Pharrer von Obingdietmar Pharrer von Heſelwanch2023-11-012023-11-011318-01-221318-01-22CW30020https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1677Die beiden Pfarrer Dietmar von Heselwang und Albrecht von Obing beurkunden daß Abt Konrad von Raitenhaslach auf ihre Bitten Klosterbesitz in Kulbing (?) nach gültigem Bauernrecht ganz formlos rᷝ(an all anlait)</i> Heinrich dem Aicher auf 2 Jahre unter der Bedingung geliehen hat, daß er das genannte Gut bewirtschaften und sonst wie mit anderem Klostergut dienstbar sein soll. Nach Ablauf der 2 Jahre soll Heinrich dem Abt das Gut ohne Anspruch auf Erbrecht oder andere Rechte zurückgeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0albreht Pharrer von Obing; dietmar Pharrer von Heſelwanch an abbt · Ch · von Raitenhaslach - 1293 Januar 22.Image