2023-11-012023-11-011319-03-181319-03-18CW50647https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_626_(1923_d)Volkmar, ein Bürger von Graz, beurkundet, daß er sich mit Erzbischof Konrad von Salzburg über die Zehnten verglichen hat, die er in Gleisdorf, Fladnitz, Paurach und Walkersdorf zum üblichen Satz von ihm innehat. Daraus ist er dem Erzbischof 200 Vierlinge Getreide schuldig geblieben, die er ihm bis auf 100 gnädig erlassen hat. Er hat sich dem Erzbischof gegenüber verpflichtet, den Satz aus den Zehnten mit allem Ertrag und Dienst zuverlässig einzuhalten, so daß er jährlich bis Lichtmeß die gesetzten Abgaben entrichtet haben soll. Wenn Volkmar den Zins bis zu diesem Termin fahrlässig rᷝ(von mîn ſelbes mut)</i> nicht völlig entrichtet hat, so sind die Zehnten dem Erzbischof unwidersprochen frei, und Volkmar hat damit nichts mehr zu tun und hat keinen Rechtsanspruch darauf. Wird Volkmar dagegen aus dem Zehnten etwas gewaltsam weggenommen, soll es ihm abgerechnet werden und er soll seinen Anspruch nicht verlieren. -- Wien HHSA. -- Reg.: RegErzbiSalzburg 2, 26 Nr. 205.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 März 18Image