Rvͦdolf von DúrrenbachAdelheit, von Freiburg2023-11-012023-11-011314-11-111314-11-11CW20628https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1154Rudolf von Durrenbach, Bürger von Gebweiler, und seine Ehefrau Adelheit beurkunden, daß sie nach ihrem Tode die Brüder des deutschen Hauses zu Gebweiler als Eigentümer von bezeichneten Äckern und Weingärten und dem Erträgnis eines ebenfalls bezeichneten Weingartens und eines Gartens eingesetzt haben; dafür sind die Brüder verpflichtet, die Jahrzeit der beiden alljährlich zu begehen und der Komtur, ihnen an dem Gedächtnistag 5 Schillinge zu übergeben für bessere Speise und Trank. Ferner sollen die Brüder nach dem Tode der Aussteller aus dem Erträgnis des genannten Gutes in ihrer Kirche ein ewiges Licht unterhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Adelheit; Rvͦdolf von Dúrrenbach an Bruͦdern des thúſchzenhuſes ze Ge̍be̍wilre - 1289 November 11.Image