2023-11-012023-11-011321-12-171321-12-17CW50798https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_776_(2553_a)Der Colmarer Bürger Johannes Wizzeling, Sohn des Johannes von Breisach [Baden], beurkun\det, daß Mezze, seine verstorbene Schwester, sowohl mit seiner Zustimmung als auch mit Einwilligung des sie in dieser Rechtssache vertretenden Herrn Egelof von Breisach, vor ihrem Tode der Priorin und dem Konvent der Dominikanerinnen des Klosters Unterlinden in Colmar [Els.] folgende Seelgerätsstiftung gemacht hat: Zu ihrem Jahrgedächtnis sollen die Klo\sterfrauen von Unterlinden ein Pfund Pfenniggülte von einem Haus erhalten, das Gerin, die Witwe des Vogelers, von Mezze als rechtmäßiges Erbe hat. Dieses Haus liegt in der Hofstatt des Johannes von Breisach bei dem Backhaus des Ausstellers. Johannes Wizzeling verspricht gemäß der Weisung seiner Schwester, diese Leistung zu ihrem Totengedenktag zu erbringen. Sollte er dies nicht tun, so fällt das genannte Haus gänzlich in den Besitz der Klosterfrauen, die es Johannes jedoch vereinbarungsgemäß zurückgeben, wenn er sie durch ein anderes Pfund Pfennige entschädigt. Letztlich wird bestimmt, daß die Klosterfrauen die Stiftung zum Kauf von Fischen verwenden sollen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01296 Dezember 17Image