RAet Jn DordrechtScepenen2023-11-012023-11-011289-06-051289-06-05CW20595https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1125Die Schöffen und der Rat in Dordrecht beurkunden, daß sie ihrem Mitbürger (gheſelle) Gilis, dem Sohn der Frau Hadine und Jnhaber dieses Briefes, für die Gemeinde Dordrecht 30 Hüte [Maß für trockene Waren] gutes Roggens schuldig sind. Sie haben sich verpflichtet, ihm diese am 1. August 1289 in Roggen oder in bar nach dem gültigen Roggenpreis zu erstatten. Tun das Beurkunder nicht binnen 14 Nächten nach erfolgter Mahnung nach dem 1. August, so soll Gilis, solange als die Roggenschuld schwebt, für je 10 Pfund holländischer Pfennige ein Pfund jährlicher Renten zu Eigentum haben von solchen Grundstücken von dem einen [Stadt-]Ende einwärts wie sie die Stadt auf dem Lande [der Landseite] hat, Grundstücke, die seinerzeit von Niclaus von Pytte gekauft wurden. -- Dordrecht Gemde A. -- Dalen 33, 214 Nr. 107.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0RAet Jn Dordrecht; Scepenen an Giliſe ver hadinen ſone die houdere - 1289 Juni 5.Image