A · dvͥ æbbetiſſin vn̄ dvͥ Sæmenvge von Rotenmvͥnſter2023-11-012023-11-011299-01-011299-01-01CW10233https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/214Äbtissin A(delheid) und der Konvent von Rottenmünster beurkunden, daß Conrad Fledeli, seine Ehefrau und ihre zwei Kinder zum Kloster kamen und Leib und Gut dem Kloster ergaben. Wenn das eine noch minderjährige Kind bei Eintritt der Volljährigkeit nicht im Kloster bleiben will, so wird es eine näher umschriebene Ausstattung erhalten. Für beide Kinder liefert das Gut zu Dürbheim den Lebensunterhalt, und eine Rente von drei Häusern, zu 2 Pfund und 14 Schillingen, ist zu gleichem Zweck nach Ableben des Vaters ausgesetzt. Nach dem Tode der Kinder fließen die Einkünfte aus Dürbheim dem Krankenhaus des Klosters zu, die Häuserzinse der Kellerei. Am 24. VI. soll man im Namen Conrads Fledeli ein Lägel Wein den Klosterfrauen geben, desgleichen am 9. VIII. im Namen der Frau Heilwig. Das Gut darf nie verkauft oder zu Leibgeding ausgeliehen werden, sondern nur für die Jahrzeit der beiden Eheleute verwandt werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0A · dvͥ æbbetiſſin vn̄ dvͥ Sæmenvge von Rotenmvͥnſter an ſin wirtenne; Cvͦnrat fledeli - 1274.Image