2023-11-012023-11-011323-02-141323-02-14CW50811https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_789_(2924_a)Heinrich Heilmann von Zellenberg [Els.] und seine Frau Adelheit beurkunden, daß sie einen Acker Weinreben für 34 Pfund Baseler Münze an Johann, den Schreiber ihres Herrn Burkhart von Horburg [Els.], und seine Frau Gvte verkauft haben. Dieser liegt in einem Flurstreifen, den man rᷝVierbomen</i> nennt, und grenzt an die Besitzungen Wer\ners von Blickesberg aus Rappoltsweiler [Els.] im Bezirk Zellenberg. Heinrich und seine Frau bestätigen neben dem Empfang der gesamten Kaufsumme auch die rechtmäßige Übertragung des Besitzes durch die Hand ihres Lehnsherrn Burkhart von Horburg an den Schreiber Johann. Durch den Verkauf dieses Ackers, den sie in Ermangelung rechtmäßiger Erben nach den formalen Kriterien eines Erbschaftsvertrags durchführen, verzichten sie zugunsten Johanns, seiner Frau und seiner Erben auf sämtliche Rechte und Privilegien, die sie bezüglich des Weinguts hatten oder in Zukunft haben könnten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Februar 14Image