2023-11-012023-11-011323-07-201323-07-20CW40496https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3039Diepolt von Mühlried beurkundet, daß er 3 Güter zu Langwaid, ein [Gut] zu Haunstetten und 60 Pfennige Regensburger Gülte aus einem Gut zu Langwaid an das Kloster Ilmmünster für 52 Pfund Münchener verkauft hat [unverständlich Bd. 4 S. 289 Z. 8: rᷝvnt vmb etliche minre;</i> bei den sonst exakten Zahlenangaben erscheint uns »52 Pfund, etliche (Pfennige) weniger⟨ nicht wahrscheinlich. Die Lesung rᷝminre</i> (HpSA. München) ist zweifelhaft, Wilhelms Lesung rᷝmúnze</i> ganz abzulehnen]. Er hat dem Kloster die Güter als Eigentum überlassen und 4 [Bd. 4 S. 289 Z. 11-12] namentlich genannte Bürgen dafür gesetzt, daß er für das Gut als Eigen dem Recht entsprechend 10 Jahre und länger rᷝgewer</i> sein wird. Stirbt einer der Bürgen in diesem Zeitraum, so wird er in Monatsfrist einen anderen ebenso guten stellen; andernfalls müssen 2 der Bürgen, die dazu aufgefordert werden, in Pfaffenhofen so lange Einlager halten, bis das geschehen ist. Einer der Bürgen, [Ulrich] der [Vogt] von Arnbach, darf für das Einlagern einen Ersatzmann stellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Juli 20.Image