Graf Albreht von Hals2023-11-012023-11-011321-01-011321-01-01CW30664https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2305Graf Albrecht von Hals beurkundet, daß sein rᷝSwager</i> [allgemein: Verschwägerter] Graf Rapot von Ortenberg mit dem Einverständnis seiner Ehefrau Kunigunde von Bruckberg, der Enkelin des Ausstellers, und seines Sohnes Heinrich [aus einer früheren Ehe Rapots?] mit Zustimmung des Ausstellers seinen eigenen Hof Tettling mit allem Zubehör an Abt und Kloster Fürstenzell als Eigentum verkauft hat. Rapot wird entsprechend dem Landesrecht für den Hof dem Kloster rᷝgewœr</i> sein. Der Verkauf ist mit Zustimmung der bayrischen Herzöge, der Brüder Otto [III.], Ludwig [III.] und Stephan [I.] geschehen. -- Vgl. Corpus Nr. 2218; zur Datierung vgl. Corpus Nr. 2379. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graf Albreht von Hals an Apt vnd der Samnung ze fvrſtencell - 1296.Image