2023-11-012023-11-011316-04-281316-04-28CW50506https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_490_(1407_a)Friedrich von Ruchendorf beurkundet, daß Heinrich von Stinkenbrunn [NÖ] und seine Frau Berchte von ihm ein Lehen in Stinkenbrunn gehabt haben, von dem sie 12 Schillinge Wiener Pfennige als Abgabe gezahlt haben. Ferner haben sie ihm von einer Hofstatt 30 Wiener Pfennige und von einem Weingarten rᷝan dem alten perge</i> 12 Pfennige entrichtet. All dies ist Friedrichs rechtmäßiges Eigentum. Nun hat Friedrich das Eigentumsrecht, das beim Tode seines Vaters an ihn gefallen war, mit Zustimmung seiner Brüder an Heinrich und dessen Frau Berchte für 10 Pfund Wiener Pfennige verkauft. Der Kauf erfolgt mit der Auflage, daß die Käufer -- oder wer sonst dieses Gut in Besitz haben mag -- alljährlich am Georgstag [23. April] für Friedrichs, seines Vaters und seiner Vorfahren Seele 30 Wiener Pfennige als Burgrechtsabgabe an den Marienaltar in Ruchendorf zahlen sollen. Friedrich verpflichtet sich, dem Gotteshaus zu Ruchendorf gegenüber für die Einhaltung dieser Abmachung nach Landesrecht rᷝgewer</i> zu sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 April 28Image