Swieger von Blanchenſtaîn2023-11-012023-11-011320-01-011320-01-01CW30446https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2093Swiger von Blankenstein gibt um seines Seelenheils willen an Abt Eber[hart] und den Konvent von Zwiefalten 6 [Bd. 3 S. 301 Z. 33 - 36] aufgezählte Leute mit Kindern und Nachkommen als Eigentum mit den bisher von ihm innegehabten Rechten. Dazu hat Graf Albrecht von Hohenberg, von dem Swiger die Leute als Lehen hatte, seine Einwilligung gegeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Swieger von Blanchenſtaîn an Conuente / von zwiueltvn; herrvn / abbet · Eber - 1295.Image