vlrich hern Storichandeſ ſvn von Nvſdorf2023-11-012023-11-011321-05-071321-05-07CW30786https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2424Ulrich, Sohn des Herrn Storichand von Nußdorf, beurkundet, daß ein Streit zwischen Frau Margaret und ihrem Stiefsohn Seifrid um beider Erbbesitz an 4 [Bd. 3 S. 500 Z. 1-4] genannte Männer übertragen wurde, die wie folgt entschieden: 1) Frau Margaret soll den Hof zu Meidling mit allem Zubehör erhalten. Seifried hat darauf verzichtet. Der Hof ist ihr von Ulrich als dem von Propst Hadmar von Klosterneuburg eingesetzten Amtmann und rᷝpflegœr</i> bestätigt worden. 2) Seifrid erhält 2 Höfe zu Gumpendorf mit allem Zubehör. 3) Beide haben über ihr Erbgut freie Verfügung ohne Einspracherecht [des anderen]. 4) Bei Verletzung dieses Schiedspruches hat der schuldige Teil den Schiedsleuten als rᷝvberwette</i> [Pfand für die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen, vgl. Jelinek S. 746] 100 Pfund und dem jeweiligen Richter in Wien ebenfalls 100 Pfund zu zahlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vlrich hern Storichandeſ ſvn von Nvſdorf - 1296 Mai 7.Image