wernher von Múnſtrol der ritter2023-11-012023-11-011320-10-041320-10-04CW30606https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2248Ritter Wernher von Münsterol [Oberelsaß] bekundet: Als er für seinen Herrn, den Grafen Tiebalt von Pfirt, zu Tann Gericht hielt, erschienen vor ihm Kuno der Müller von Masmünster [Oberelsaß] und dessen Ehefrau, die behauptete, Erbin des Wernher Beieler von Sennheim [Oberelsaß] zu sein, sowie Jakob Mangolt von Uffholz einerseits und Bruder Heinrich von rᷝRvͦlingen</i> als Bevollmächtigter des Klosters Lützel anderseits. Dieser konnte gegenüber den Erbansprüchen der Gegenpartei beweisen, daß Wernher noch zu seinen Lebzeiten dem Kloster seine gesamte liegende und fahrende Habe geschenkt und die Schenkung in seiner Todesstunde bestätigt hat. Das Kloster wurde in Gegenwart von 14 [Bd. 3 S. 390 Z. 36-40] genannten Zeugen rechtskräftig [in den Besitz] des Gutes eingesetzt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0wernher von Múnſtrol der ritter - 1295 Oktober 4.Image