her Berchtolt Von Gottes genaden erwelt Von Kure2023-11-012023-11-011318-06-181318-06-18CW30111https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1767Berthold, der erwählte Bischof von Chur, beurkundet, daß der Leutpriester der St. Martin Kirche in Chur mit Einverständnis und Hilfe seines Vorgängers, Bischofs Friedrich, den Weingarten seiner Kirche, der bei der Ringmauer liegt, zur Entschuldung seiner Kirche dem Prior und Konvent des Dominikanerklosters Chur unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen als Besitz zu freier Verfügung überlassen hatte. Der Leutpriester verpflichtet sich und seine Kirche, den Brüdern und ihren Nachfolgern für den Weingarten gegen jedermann rᷝWer</i> zu sein. Die ausgemachten Bedingungen sind folgende: 1. Die Dominikaner sollten dem Leutpriester und seinem Nachfolger zunächst auf 3 Jahre jährlich 3 Mark geben. Dieser Termin wurde mit beiderseitiger Zustimmung um 2 Jahre verlängert. 2. Nach Ablauf dieser Zeit sollten die Dominikaner der Kirche den Weingarten mit anderem Grundbesitz in der Pfarre ersetzen, zu dessen Schätzung 3 [Bd. 3 S. 73 Z. 15-16] genannte Leute von beiden Parteien gewählt wurden. Nach der Taxierung dieser Leute haben die Dominikaner die Kirche St. Martin mit [Bd. 3 S. 73 Z. 17-21 genau beschriebenem] Grundbesitz abgegolten. Für diesen Besitz wird der Ritter Ulrich von Flums der St. Martinskirche rᷝwer</i> sein, weil er den Besitz den Dominikanern um seines Seelenheils willen gegeben hatte. Er bindet sich und seine Nachkommen daher an diese Abmachung. Der Leutpriester mit Einwilligung seines rᷝgeſellen</i> Herrn Heinrichs Maniol, Herr Ulrich von Flums, Prior und Konvent von Chur bestätigen einzeln am Schluß die sie angehenden Teile der Urkunde. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0her Berchtolt Von Gottes genaden erwelt Von Kure - 1293 Juni 18.Image