2023-11-012023-11-011314-03-021314-03-02CW50406https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_392_(1095_a)Konrad von Landsberg [Elsaß] beurkundet, daß er von dem Kloster Niedermünster eine Reihe [Bd. 5 S. 291 Z. 31-43] aufgezählter Güter als Erblehen in Besitz hat, von denen er jährlich jeweils die ebd. genannten Abgaben entrichtet. Die Summe der Abgabe beträgt 16 Schillinge und 2 Pfennige. Das Kloster soll das Geld von zwei [Bd. 5 S. 292 Z. 3-5] beschriebenen Höfen erhalten. Falls diese Höfe die Summe nicht einbringen können oder wollen, soll man sie von dem zuerst genannten Zinsgut erheben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 März 2Image