2023-11-012023-11-011324-01-011324-01-01CW40630https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3169Ott von Gleiss, sein Sohn Ulrich und seine Ehefrau Gedraut beurkunden, daß sie den Hof rᷝan deme Chleneſperch</i> und ein dabei liegendes Lehen rᷝdatz dem Chaſten</i> an das Kloster Seitenstetten gegen Zahlung von 30 Pfund Wiener Pfennigen überlassen haben und davon zurücktreten. Für das Gut werden sie zu ihren Lebzeiten rᷝgewer</i> des Klosters sein. Wer nach ihrem Tode Ansprüche darauf zu erheben hat oder erheben will, der soll es vom Kloster für 60 Pfund Pfennige auslösen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299.Image