hainreich · Leubel · Rihter / zder niwenſtat2023-11-012023-11-011321-02-011321-02-01CW30696https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2336Heinrich Leubel, Richter in [Wiener-]Neustadt, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Kunigunde und ihrer beider Erben dem Nonnenkloster und dem Konvent von St. Peter in der Sperre in [Wiener-]Neustadt zur Ausstattung seiner Tochter, Schwester Wendula, seinen Anteil und sein Recht an einer Badestube, genannt rᷝDes Wurfler padſtube,</i> gegeben hat. Die Erträge daraus belaufen sich alljährlich auf 4 Pfund Wiener Pfennige Zins und 28 Hühner. Dazu hat er dem Kloster ein Viertel eines Weingartens am Berge Solenau gegeben. Das Kloster soll beide Besitzungen ewig besitzen und das Recht haben, zu Lebzeiten seiner Tochter Wendula wie nach ihrem Tode mit dem Teil der Badestube und dem Viertel des Weingartens wie mit ihrem anderen Eigen nach Gutdünken zu verfahren. Die Urkunde ist ausgestellt und mit dem Siegel der Stadt [Wiener-]Neustadt besiegelt, damit das Kloster vor der Ansprache Heinrichs, seiner Ehefrau Kunigunde und ihrer Erben und Verwandten sicher ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0hainreich · Leubel · Rihter / zder niwenſtat an chloſter / zeſande Peter / in der ſperre / daze der Niwenſtat / Vn̄ der ſweſter / Samenunge - 1296 Februar 1.Image