Nyclauſ der voget von HvnoltſteinNyclauſ2023-11-012023-11-011313-03-011313-03-01CW20445https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/984Nicolaus der Vogt von Hunoltstein und sein Sohn Nicolaus beurkunden, daß sie zugunsten der Herrschaft von Veldenz für sich und ihre Erben vor unbescholtenen Leuten auf ihren Burgsitz, den sie von dieser Herrschaft hatten, und auf den Bau, der von ihnen dort aufgerichtet wurde, verzichtet haben, kein Recht darauf zu haben bekennen und geloben, die Herrschaft Veldenz wegen des Burgsitzes und des Baus weder anzusprechen, noch zu verklagen. Brechen die Hunoltsteiner dieses Gelöbnis, so bekennen sie sich zugleich für ihre Erben, dem Grafen von Veldenz und dessen Erben 500 Pfund Trierer Pfennige, die dann gang und gäbe sind und mit denen man in der Stadt Trier zahlen kann, schuldig zu sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Nyclauſ der voget von Hvnoltſtein; Nyclauſ - 1288 März 1.Image