Diemo von Bretheim2023-11-012023-11-011299-07-061299-07-06CW10245https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/225Diemo von Bretten beurkundet, daß er sich mit den Bürgern der Stadt Straßburg, insbesondere mit Herrn Markis, Hug Wirich und ihrer Verwandtschaft ausgesöhnt und eidlich gelobt hat, daß weder er noch irgend jemand seiner Verwandtschaft den Bürgern irgendwie Schaden zufügen wird. Zur Sicherheit stellt er zwanzig namentlich genannte Bürgen, die zum Einlager verpflichtet sind. Für den Fall, daß Zweifel darüber entstehen, ob der gegenwärtige Vertrag gebrochen ist oder nicht, ist ein besonderes Verfahren vorgesehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Diemo von Bretheim an burgeren gemeinliche von Strazburg - 1274 Juli 6.Image