2023-11-012023-11-011318-09-291318-09-29CW50622https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_601_(1819_b)Ruprecht, der Sohn des verstorbenen Ritters Heinrich von Innichen, bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau [für den Namen ist eine Lücke gelassen] und seines Schwagers Alexander seinen Hof, den er von seiner Ehefrau erhalten hatte, mit allem Zubehör den Schwestern [Dominikanerinnen] zu Lienz [a. d. Drau] als freies Eigentum übergeben hat zu demselben Recht, wie seine Frau, ihr Bruder und ihre Vorfahren ihn besessen haben, ebenso wie der Bauer, den er als rᷝfreiman</i> dem Gotteshaus zu Freising verkauft hat. Ruprecht übernimmt die übliche Verpflichtung, das Recht des Klosters auf den Hof vor allen Gerichten zu vertreten und, falls er das nicht täte, den Schaden, den sie dadurch erleiden könnten, zu ersetzen. Er stellt dafür zwei [Bd. 5 S. 436 Z. 26-27] genannte Bürgen. Er bestätigt, daß er den Kaufpreis für den erst jetzt [Bd. 5 S. 436 Z. 28-29] seiner Lage nach beschriebenen Hof erhalten hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 September 29Image